Geschäftsführung

So wechseln Sie von einem vereinfachten System zu einem System mit Mehrwertsteuer

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Anonim

Ein einzelner Unternehmer kann die Wahl des anwendbaren Steuersystems direkt zum Zeitpunkt der Registrierung des Unternehmens treffen. Im Geschäftsverlauf kann es jedoch erforderlich sein, von einem System auf ein anderes zu wechseln. Zum Beispiel von "vereinfacht" zum allgemeinen System oder zu UTII. Wie können Sie den Übergang korrekt durchführen, um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen und Ihrem Unternehmen keinen Schaden zuzufügen?

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Bedienungsanleitung

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Bestimmen Sie, wie angemessen es für Ihr Unternehmen ist, von einem vereinfachten Steuersystem auf ein System mit Zahlung der Mehrwertsteuer umzusteigen. Mit diesem Übergang verliert das Unternehmen einige der Vorteile, die es einfacher machen, Aufzeichnungen zu führen und Steuerabzüge vorzunehmen. Für den Übergang zu einem gemeinsamen System müssen möglicherweise auch die Beziehungen zu Lieferanten (Auftragnehmern) in Einklang gebracht werden.

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Nachdem Sie die Entscheidung getroffen haben, von „vereinfacht“ zu einer anderen Art der Steuerzahlung zu wechseln, entscheiden Sie, ob es ratsam ist, dies von sich aus zu tun, oder ob Sie die gesetzlichen Bestimmungen anwenden können, die das Unternehmen automatisch auf ein gemeinsames System übertragen. Im ersten Fall hat der Unternehmer große Freiheit, das Steuersystem zu ändern.

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Wenn Sie nach Belieben zu einem gemeinsamen System wechseln möchten, wählen Sie den richtigen Zeitpunkt für den Übergang. Der Unternehmer hat kein Recht, dies vor dem Ende der laufenden Steuerperiode zu tun. Es ist notwendig, den gesamten Steuerzeitraum zur „Vereinfachung“ auszuarbeiten und dann vor dem 30. November des laufenden Jahres eine Meldung an die Steuerbehörde am Ort der Registrierung der Entscheidung zur Umstellung auf ein anderes Steuersystem zu richten. In diesem Fall erfolgt die Übertragung auf das gemeinsame System ab dem 1. Januar des nächsten Jahres.

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Der Übergang vom „vereinfachten“ zum allgemeinen Steuersystem kann auch ohne den Wunsch des Unternehmers erfolgen. Seien Sie darauf beispielsweise vorbereitet, wenn das Ergebnis des Unternehmens nach den Ergebnissen des Berichtszeitraums 20 Millionen Rubel übersteigt. Oder wenn der Restwert des Anlagevermögens der Steuerzahlerorganisation höher als 100 Millionen Rubel ist. Ein automatischer Übergang erfolgt ab dem Beginn des Quartals, in dem einer der oben genannten Parameter überschritten wurde.

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Wenn das Einkommen Ihres Unternehmens die oben genannten Indikatoren innerhalb von 15 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums überschritten hat, informieren Sie die zuständige Steuerbehörde selbst über den Übergang zum allgemeinen Steuersystem. Verwenden Sie dazu das spezielle Formular, um über den Verlust des Nutzungsrechts "vereinfacht" zu informieren.

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Beachten Sie beim Wechsel von einem vereinfachten System zu einem anderen Steuersystem, dass der umgekehrte Übergang zu einem „vereinfachten System“ bei Bedarf frühestens ein Jahr nach dem Verlust des Rechts zur Nutzung von STS abgeschlossen werden kann.

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