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So versichern Sie die Charta

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Anonim

Manchmal weigern sich Notare, eine Kopie der Charta zu beglaubigen. Um dies zu vermeiden, sollten einige Ungenauigkeiten während der Registrierungsphase der Organisation vermieden werden.

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Bedienungsanleitung

1

Achten Sie bei der Vorbereitung der Unterlagen für die Erstregistrierung besonders auf den Text der Charta. Inkonsistenzen in einzelnen Klauseln können später zu Konfliktsituationen führen. Seien Sie besonders vorsichtig beim Schreiben von Absätzen, in denen Eigentumsrechte festgelegt sind.

2

Übergeben Sie nach der Vorbereitung der Charta das Dokumentenpaket zur erstmaligen Registrierung an das Finanzamt. Innerhalb von fünf Tagen erhalten Sie beglaubigte Unterlagen. Das Dokumentenpaket sieht vor: eine notariell beglaubigte Erklärung, zwei Kopien der Charta (eine wird dem Archiv übergeben, die andere wird ausgehändigt), eine Entscheidung oder ein Protokoll (von den Gründern unterzeichnet), Anordnungen für den Generaldirektor und den Hauptbuchhalter, Antrag auf Zuweisung von Codes, Vollmacht.

3

Bereiten Sie einen Entwurf der Charta-Dokumente vor, bevor Sie eine Erklärung gegenüber einem Notar beglaubigen. Ohne sie bescheinigt der Notar nichts. Der Gründer muss den Antrag persönlich in Anwesenheit eines Notars schreiben.

4

Stellen Sie sicher, dass Sie die Charta flashen, bevor Sie sie beim Finanzamt einreichen. Auf der Rückseite der Stempel "aufgereiht nummeriert", der die Anzahl der Seiten angibt und die Unterschrift des Generaldirektors sicherstellt.

5

Verfolgen Sie nach Erhalt der Unterlagen vom Finanzamt die Verfügbarkeit von: Auszügen aus dem Register, Rundstempel des Finanzamtes, Stempel des Ministeriums für Steuern und Abgaben, ausgefüllt (Datum; OGRN des Unternehmens; Position, vollständiger Name, Unterschrift eines Spezialisten der Registrierungsstelle).

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