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So erstellen Sie eine gemeinnützige Organisation

So erstellen Sie eine gemeinnützige Organisation

Video: Öffentlichkeitsarbeit in gemeinnützigen Organisationen (SASME - German X) 2024, Juli

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Anonim

Um eine gemeinnützige Organisation zu gründen, müssen Sie eine Reihe von Dokumenten erstellen, die im Bundesgesetz "Über gemeinnützige Organisationen" festgelegt sind, und diese der autorisierten Stelle zur Registrierung vorlegen. Die Registrierung ist eine Analyse von Dokumenten, bei der eine Entscheidung über die Registrierung getroffen und Informationen über eine neue gemeinnützige Organisation in das USRLE (Unified State Register of Legal Entities) eingetragen werden. Im Durchschnitt dauert die Registrierung weniger als einen Monat.

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Du wirst brauchen

  • - eine Erklärung zur Gründung einer gemeinnützigen Organisation;

  • - drei Kopien der Gründungsdokumente;

  • - die Entscheidung der Gründer, eine gemeinnützige Organisation zu gründen;

  • - Informationen über die Gründer;

  • - Eingang der Zahlung der staatlichen Registrierungsgebühr;

  • - Informationen über die Adresse einer ständigen Einrichtung einer gemeinnützigen Organisation.

Bedienungsanleitung

1

Nach dem Gesetz ist eine gemeinnützige Organisation eine Organisation, die keinen Gewinn als Hauptziel ihrer Tätigkeit hat und keinen Gewinn unter ihren Teilnehmern verteilt. Solche Organisationen werden gegründet, um soziale, kulturelle, pädagogische und ähnliche Ziele zu erreichen. Sie können sie in verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Formen erstellen - beispielsweise in Form einer religiösen Organisation, einer öffentlichen Vereinigung, einer gemeinnützigen Partnerschaft usw.

2

Eine gemeinnützige Organisation gilt ab dem Zeitpunkt ihrer staatlichen Registrierung als gegründet. Solche Organisationen müssen beim Justizministerium der Russischen Föderation registriert sein. Weitere Informationen dazu werden in das Register eingetragen. Zur Registrierung legen Sie dem Gebietskörperschaft des Justizministeriums spätestens drei Monate nach dem Datum der Entscheidung zur Erstellung eine Reihe von gesetzlich festgelegten Dokumenten vor.

3

Die bevollmächtigte Stelle ist verpflichtet, spätestens vierzehn Werktage nach Eingang ihrer Unterlagen über die staatliche Registrierung einer gemeinnützigen Organisation zu entscheiden. Nachdem Sie eine solche Entscheidung getroffen haben, müssen Sie Ihre Organisation als erstellt betrachten.

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