Geschäftsführung

So erstellen Sie eine Partnerschaft

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Anonim

Eine gemeinnützige Partnerschaft ist eine Art gemeinnütziger Organisation, deren Aktivitäten nicht auf Gewinn ausgerichtet sind und auf der Mitgliedschaft beruhen. Gründer von Partnerschaften können sowohl juristische Personen als auch Einzelpersonen sein. Eine gemeinnützige Partnerschaft kann unternehmerisch tätig sein, jedoch nur unter der Bedingung, dass der Erlös daraus für die in der Charta festgelegten Zwecke verwendet wird.

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Bedienungsanleitung

1

Um eine gemeinnützige Partnerschaft zu arrangieren, müssen Sie zusammen mit den Gründern über deren Gründung entscheiden. Die Anzahl der Gründer einer gemeinnützigen Partnerschaft ist nicht gesetzlich begrenzt, es müssen jedoch mindestens zwei vorhanden sein. Sie müssen beim Treffen der Gründer die Entscheidung treffen, eine Partnerschaft zu gründen. Betrachten Sie dort die Frage der Entwicklung einer Charta und des Abschlusses einer Satzung. Der Vertragsschluss ist kein zwingendes Verfahren. Es kann nur auf Wunsch der Gründer gemacht werden.

2

Denken Sie daran, dass die Satzung einer nichtkommerziellen Partnerschaft Informationen über das Verfahren zur Verwaltung der Partnerschaft, die Zusammensetzung und Zuständigkeit der Leitungsgremien sowie das Verfahren für die Verteilung des nach der Liquidation der Organisation verbleibenden Eigentums enthalten sollte. Darüber hinaus sollte die Satzung Informationen über Zweigniederlassungen und Repräsentanzen einer gemeinnützigen Partnerschaft, das Verfahren für die Gründung von Eigentum, die Bedingungen und das Verfahren für den Beitritt zur Organisation usw. enthalten.

3

Um eine Partnerschaft zu registrieren, wenden Sie sich mit der entsprechenden Erklärung an die Registrierungsstelle und fügen Sie ihr die folgenden Dokumente bei: - die Entscheidung der Gründer, eine nichtkommerzielle Partnerschaft zu gründen; - die Satzung der nichtkommerziellen Partnerschaft; - die Satzung, falls eine Entscheidung über deren Vorbereitung getroffen wurde; - das Protokoll der Versammlung der Gründer mit die Entscheidung über die Gründung einer juristischen Person. Es sollte die Satzung einer juristischen Person und Fragen im Zusammenhang mit der Wahl von Leitungsgremien genehmigen.

4

Bei Abschluss einer Partnerschaft müssen die Teilnehmer das zur Umsetzung der gesetzlichen Ziele erforderliche Eigentum zu ihren Gunsten übertragen. Die Immobilie kann auch auf Kosten der Mitgliedsbeiträge gegründet werden, deren Herstellungsverfahren in der Charta festgelegt ist. Mitgliedsbeiträge werden in der Regel in bar bezahlt. Beachten Sie jedoch gleichzeitig, dass an die Partnerschaft in der Einrichtung übertragenes Eigentum zurückgegeben wird, wenn der Teilnehmer das Unternehmen verlässt, und dass in Form von Mitgliedsbeiträgen übertragenes Eigentum nicht erstattet wird.

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